AGB

TimeVux.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand April. 2021)

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die Servite GmbH – Timevux.de - Briedeler Straße 13 - 50969 – Köln - HRB  82474 (nachfolgend „TimeVux“) bietet ihren Kunden über eine Internetplattform (derzeit erreichbar über www.TimeVux.com) (nachfolgend „Internetplattform“ ) Leistungen im Bereich der online-Zeiterfassung und Personalplanung. Die Kunden können Kostenlos als „Gastbenutzer“ oder nach Registrierung über die Internetplattform von TimeVux angebotene Leistungen gemäß den jeweils gültigen Leistungspaketen abonnieren.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Brief, Fax, Telefon usw.) geschlossenen Verträge zwischen der Servite GmbH - TimeVux (nachfolgend TimeVux oder wir) und dem Kunden (nachfolgend Kunde oder Sie).

(3) Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB finden auf sämtliche von TimeVux über die Internetplattform angebotenen Leistungen Anwendung.

(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, TimeVux stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde ein Angebot von TimeVux unter Verweis auf eigene abweichende Vertragsbedingungen annimmt und TimeVux dem nicht widerspricht. Auch wennT imeVux auf ein (ggf. elektronisches) Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis in die Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung derartiger Bedingungen des Kunden wird schon jetzt widersprochen.

 

§ 2 GEGENSTAND DER LEISTUNG

(1) Gegenstand der von TimeVux angebotenen Leistung sind die Funktionalitäten der Internetplattform im Bereich der online-Zeiterfassung und Personalplanung in ihrer jeweils aktuellen Version; diese können, je nach Plattformversion und abonnierten Leistungspaketen z.B. Task-- und Projektplanung, Fehlzeitplanung und Zeiterfassung umfassen (gemeinsam „vertragsgegenständliche Leistungen“).

(2) Die Datensicherung ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistungen. Der Kunde bleibt für die Sicherung von Daten und Inhalten, die er, seine Mitarbeiter oder sonst für ihn handelnde Dritte auf die Internetplattform hoch laden oder dort erstellen (nachfolgend „Kundendaten“), zu jeder Zeit selbst verantwortlich und wird diese selbst und regelmäßig mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns herunterladen und sichern. TimeVux stellt dem Kunden die hierfür, abhängig von den gebuchten Leistungen, Werkzeuge zum gesammelten Herunterladen von Daten über den Kunden-Account zur Verfügung. Der Kunde wird die Datensicherungen so verwahren, dass ihm ein jederzeitiger Zugriff auf diese möglich ist und er auf diese unabhängig von der Internetplattform zugreifen kann. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet TimeVux nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

§ 3 REGISTRIERUNG, VERTRAGSSCHLUSS, SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTS

(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Internetplattform („Nutzungsvertrag“) ist die Registrierung durch den Kunden. Mit der Registrierung sichert der Kunde zu, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und in dieser Eigenschaft die Registrierung auf der Internetplattform durchzuführen. Ein Verstoß gegen vorgenannte Zusicherung berechtigt TimeVux unbeschadet seiner weiteren Rechte, den Nutzungsvertrag mit dem Kunden fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Der Kunde darf die Registrierung nur durch eine vertretungsberechtigte Person, bzw. ein vertretungsberechtigtes Organ vornehmen. TimeVux behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages von der Zusendung eines Nachweises über die Vertretungsmacht abhängig zu machen, ohne dabei jedoch Prüfpflichten hinsichtlich Identität und Vertretungsberechtigung der für den Kunden handelnden Person zu unterliegen.

(3) Der Registrierungsvorgang erfolgt kundenseitig durch Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars auf der Internetplattform. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit dem Klicken auf den Registrierungs-Button gibt der Kunde ein Angebot auf den Nutzungsvertrag gemäß den Bestimmungen dieser AGB ab. Der Nutzungsvertrag kommt durch Annahme dieses Angebotes durch TimeVux gemäß nachfolgendem Absatz (4) zustande. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Abschluss des Nutzungsvertrages besteht nicht.

(4) Die Vertragsannahme erfolgt mittels gesonderter E-Mail, welche die Vertragskonditionen einschließlich dieser AGB enthält. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen für den Kunden durch TimeVux erfolgt nicht.

(5) Der Abschluss des Nutzungsvertrages selbst ist für den Kunden kostenfrei. Das Abonnement kostenpflichtiger Leistungspakete erfolgt gesondert gemäß nachfolgendem § 4. Der Vertrag kommt nach der Bestellung mit Zusendung unserer Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung oder alternativ durch Bereitstellung der bestellten Servicepaket zustande.

(6) Vertragskunden erhalten während der Vertragslaufzeit neu erscheinende Programmversionen kostenlos für „Gastnutzer“ , die kontinuierliche Anpassung an technische und rechtliche Rahmenbedingungen (automatische Updates, Service-Packs) und die Bereitstellung von Diensten und Funktionen, die die Softwarenutzung ermöglichen. Die Aktualisierungen werden kostenfrei bereitgestellt.

 

§ 4 KUNDEN-ACCOUNT, ABONNEMENT VON LEISTUNGSPAKETEN

(1) Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der Kunde Zugriff auf die Internetplattform über die Bereitstellung eines Kunden-Accounts. Ein Recht zur Nutzung von Leistungen im Bereich der Online-Zeiterfassung und Personalplanung innerhalb der Funktionalitäten der Internetplattform wird durch den Vertragsabschluss und die Bereitstellung des Kunden-Accounts ausdrücklich noch nicht begründet.

(2) Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, über den Kunden-Account und im Rahmen des bestehenden Nutzungsvertrages derartige Leistungen als Teil der von TimeVux jeweils angebotenen Leistungspakete (kostenpflichtig) verbindlich zu buchen („Abonnement“). Der Kunde kann dabei aus den jeweiligen Leistungspaketen wählen und kann auch mehrere Leistungspakete abonnieren. Die Leistungspakete enthalten jeweils Informationen zum konkreten Leistungsumfang, zur Laufzeit sowie zu Kosten und Zahlungsfälligkeiten (gemeinsam „Leistungsmerkmale“). Ergänzend zu den Leistungsmerkmalen gelten die Bestimmungen dieser AGB. Bei Widersprüchen gehen die Leistungsmerkmale vor. Ein Anspruch auf die Buchung bestimmter Leistungspakete besteht nicht.

(3) Möchte der Kunde ein Leistungspaket abonnieren, so gibt er ein entsprechendes Angebot ab, indem er auf den Button „Registrieren“ klickt. Das Abonnement kommt durch Annahme dieses Angebotes durch TimeVux zustande. Annahme des Angebotes erfolgt mittels gesonderter E-Mail, welche auch die Leistungsmerkmale des Leistungspaketes enthält.

(4) Sofern der Kunde ein von TimeVux ermöglichtes Upgrade oder Downgrade von einem Leistungspaket auf ein anderes durchführt, bedeutet dies die einvernehmliche vorzeitige Beendigung des laufenden Abonnements eines Leistungspaketes und das direkt anschließende Abonnement eines neuen Leistungspaketes durch den Kunden. Absatz (3) findet entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass das kundenseitige Angebot durch Anklicken des Buttons „Plan ändern“ abgegeben wird.

(5) Die Beendigung von Abonnements (z.B. durch Auslaufen oder Kündigung) führt nicht zur Beendigung dieses Nutzungsvertrages. Eine ordentliche Kündigung von Abonnements bedarf der Textform und ist nur möglich, wenn dies in den Leistungsmerkmalen ausdrücklich vorgesehen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund aus Sicht von TimeVux liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug gerät und auch auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die mindestens 2 (zwei) Wochen beträgt, hin nicht den Verzug beendet.

(6) Das Abonnement von Leistungspaketen ist nicht mehr möglich, sobald eine Partei die Kündigung dieses Nutzungsvertrages erklärt hat.

 

§ 5 VERTRAGSLAUFZEIT, BEENDIGUNG

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er besteht unabhängig von etwaigen Abonnements. Die Beendigung eines oder auch aller laufender Abonnements berührt das Bestehen des Nutzungsvertrages nicht.

(2) Eine ordentliche Kündigung dieses Nutzungsvertrages kann durch beide Parteien jederzeit in Textform ohne Begründung erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 (dreißig) Tage zum Monatsende, jedoch endet der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt der Beendigung des letzten abonnierten Leistungspakets.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund enden auch alle laufenden Abonnements mit Beendigung dieses Nutzungsvertrages. Ein wichtiger Grund aus Sicht von TimeVux liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde

a. mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug befindet und diesen auch auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die mindestens 30 (dreißig) Tage beträgt, hin nicht unverzüglich beendet,

b. der Kunde gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz (2), (3) oder § 10 Absatz (3) verstößt und den Verstoß auf Abmahnung durch TimeVux hin nicht unverzüglich abstellt oder

c. der Kunde sich entgegen § 3 Absatz (1) nicht in seiner Funktion als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB registriert hat

 

§ 6 PREISE UND BEZAHLUNG

(1) Preise für Leistungspakete richten sich nach den dort genannten Konditionen. Dabei gilt, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt:

a. Preise, die sich auf in einem bestimmten Zeitraum abonnierte Leistungen beziehen sind jeweils am Monatsanfang der Folge Montas fällig. Die Abrechnungsperiode beträgt immer den jeweiligen Vormonat. zu Beginn dieses Zeitraumes fällig.

b. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zahlungszeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Zahlungsverzug kann TimeVux unbeschadet seiner weiteren Rechte Verzugszinsen gemäß § 288 Absatz (2) BGB berechnen. Maßgeblich für die Verzugsberechnung ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem von TimeVux angegebenen Bankkonto.

Es werden alle aktiven Nutzer und Speichern Platz verrechnet, die während der Abrechnungsperiode aktiviert waren. Die erstellte Rechnung enthält eine detaillierte Auflistung aller Leistungen, kann automatisch per Mail zugesendet werden und in der Accountverwaltung abgerufen werden.

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt gemäß der im jeweiligen Land und für den Kunden verfügbaren Zahlungsart.

Wenn der Kunde Kreditkarte oder Lastschrift als Zahlungsart gewählt hat, ist der Kunde verantwortlich dafür, dass jederzeit gültige Daten in der Software angegeben sind. Alle Kunden mit der Zahlart Kreditkarte oder Lastschrift erklären und garantieren, dass die Berechtigung zur Verwendung der jeweiligen Daten gegeben ist und dass alle anfallenden Kosten auf diese Zahlungsart verrechnet und nicht abgelehnt werden können. Ist eine Abbuchung aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht möglich, behält sich der Anbieter vor, jegliche Mehrkosten sowie Verzugszinsen dem Kunden weiterzuverrechnen. Für den Verzugsfall gelten unternehmerische Zinsen gem. § 456 UGB als vereinbart.

Sollte ein Kunde mit Zahlungen mehr als vierzehn (14) Tage in Verzug geraten, berechtigt das den Anbieter zur Deaktivierung des Zugangs zum System, Auflösung der Vereinbarung und Betreibung der offenen Forderungen.

 

§ 7 VERFÜGBARKEIT DER INTERNETPLATTFORM, LEISTUNGSORT

(1) Die Verfügbarkeit der Internetplattform bestimmt sich wie folgt:

a. TimeVux wird die notwendigen Wartungsarbeiten an der Internetplattform jeweils in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 15:00 Uhr gemäß mitteleuropäischer Zeit durchführen („Wartungsfenster“). Während dieser Wartungsfenster kann die Plattform ganz oder in Bezug auf einige Dienste im Internet zeitweise nicht erreichbar sein.

b.TimeVux stellt die Internetplattform mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99% pro Kalenderquartal im Internet zu Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

c.TimeVuxkann den Zugang zu der Internetplattform auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken, sofern die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

d.TimeVuxwird den Kunden auf geplante Servicearbeiten, welche die Verfügbarkeit beeinträchtigen und länger als 10 (zehn) Minuten andauern, jeweils mindestens 4 (vier) Stunden im Voraus durch Hinweis im Kunden-Account aufmerksam machen.

(2) Übergabepunkt der Leistungen von TimeVux ist die Schnittstelle zwischen den Servern, auf welchen die Internetplattform gehostet werden, und dem Internet. Die abonnierte SaaS – Software bleibt unser Eigentum.

 

§ 8 ÄNDERUNG VON DIENSTEN, UPDATES

(1) Im Interesse aller Plattformnutzer ist TimeVux stets bemüht, die Internetplattform zu verbessern und sinnvoll zu erweitern, um so deren Nutzen für seine Kunden fortlaufend zu erhöhen. TimeVux behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, die Internetplattform während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklungen kann TimeVux z.B., das Frontend in seinem Erscheinungsbild verändern sowie Funktionalitäten modifizieren, hinzufügen und entfernen sowie Designs, Eingabemasken und weitere Bestandteile von Front- und Backend anpassen (zusammenfassend „Plattformupdates“). Ein kundenseitiger Anspruch auf Plattformupdates besteht ebenso nicht, wie ein Anspruch auf Weiternutzung einer bestimmten Version der Internetplattform. Der Kunde kann aus durchgeführten Plattformupdates keine Ansprüche gegen TimeVux ableiten, soweit durch Plattformupdates von ihm gebuchte Funktionalitäten nicht entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden und er dadurch im Rahmen der Plattformnutzung keine unzumutbaren Nachteile erleidet.

(2) TimeVux gewährleistet, dass die Software im Sinne der jeweiligen Programmbeschreibung brauchbar. TimeVux übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Bei TimeVux Software, für die eine Demoversion vor dem Kauf zur Verfügung gestellt wird, hat der Kunde die Möglichkeit, das Produkt ausgiebig sowohl inhaltlich als auch technisch in Verbindung mit seinem Computersystem zu testen.

(3) Werden durch Dritte individuelle Anpassungen an der Software selbst, der Datenbank oder auch an Schnittstellen, die mit der Software zusammenarbeiten, durchgeführt, ist die Gewährleistung insoweit ausgeschlossen.

(4) Vertragskunden wird die aktuelle Software während der gesamten Vertragsdauer instandgehalten, d.h. die Nutzbarkeit der Software wird gemäß der Leistungsbeschreibung sichergestellt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, TimeVux bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. TimeVux ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet. Liegt ein Mangel vor, wird TimeVux innerhalb angemessener Frist die Software nachbessern oder eine fehlerfreie Software bereitstellen. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz weder innerhalb dieser Frist noch einer angemessenen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Leistungspreis angemessen zu mindern oder den Vertrag zu beenden.

 

§ 9 PFLICHTEN BEI DER NUTZUNG DES KUNDEN-ACCOUNTS

(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung ein sicheres Zugangspasswort zu seinem Kunden-Account zu wählen. Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinschreibung, sowie Sonderzeichen und nummerische Zeichen.

(2) Der Kunde hat die Zugangsdaten zu seinem Kunden-Account geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Unberechtigte durch Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu schützen. Werden dem Kunden missbräuchliche Zugriffe auf seine Zugangsdaten oder auf seinen Kunden-Account bekannt oder begründen Tatsachen einen diesbezüglichen Verdacht, so hat er TimeVux unverzüglich hierüber zu unterrichten.

(3) Der Kunde ist berechtigt, Dritten (nachfolgend „Mitarbeiter“) Mitarbeiterzugänge zu seinem Kunden-Account gemäß den von ihm gebuchten Leistungspaketen anzulegen. Vertragspartner von TimeVux bleibt dabei einzig der Kunde. Eine vertragliche Beziehung zwischen den Mitarbeitern und TimeVux wird nicht begründet.

(4) Der Kunde haftet gegenüber TimeVux für das Verhalten der Mitarbeiter, welchen er die Zugänge zu seinem Kunden-Account einräumt. Verstöße gegen Kundenpflichten aus diesen AGB durch solche Mitarbeiter werden dem Kunden zugerechnet. Er ist TimeVux gegenüber dafür verantwortlich, dass sich diese Mitarbeiter vertragsgemäß verhalten und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme unserer vertragsgegenständlichen Leistungen nicht gegen diese AGB, Gesetze und/oder Rechte Dritter verstoßen. Verstöße der Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen werden dem Kunden zugerechnet, der Kunde ist in diesen Fällen der Anspruchsgegner von TimeVux.

 

§ 10 KUNDENDATEN, NUTZUNGSRECHTE

(1)TimeVux betreibt die Internetplattform als Technologiedienstleister im Rahmen eines Software as-a-Service (SaaS)  Angebotes. Auf Kundendaten sowie deren Erstellung, Übermittlung und Verwendung wird TimeVux keinerlei Einfluss nehmen oder diese prüfen und betrachtet derartige Daten und Inhalte somit als fremd.

(2) Um TimeVux die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen, räumt der Kunde TimeVux an urheberrechtlich schutzfähigen Kundendaten auf den Zeitraum der Gültigkeit des Nutzungsvertrages sowie eventueller Aufbewahrungspflichten von TimeVux begrenzt das räumlich unbeschränkte und nicht-ausschließliche Recht zur Speicherung, Vervielfältigung und zum öffentlichen Zugänglichmachen einschließlich des Rechts zur Unterlizensierung ein, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von TimeVux erforderlich ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet,

a. nur solche Daten auf die Internetplattform hochzuladen und dort zu erstellen, welche nicht gegen gesetzliche Vorgaben und nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen,

b. sicher zu stellen, dass das Hochladen von Daten sowie die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß Absatz (2) und die Nutzung der Internetplattform durch ihn nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die Rechte Dritter verstoßen.

(4) Die Internetplattform dient ausdrücklich nicht zur Speicherung und Verwaltung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO. Der Kunde verpflichtet sich, keine derartigen Daten auf der Internetplattform zu speichern oder dort zu verarbeiten. Verstößt der Kunde gegen vorgenannte Verpflichtung und entstehen ihm Schäden (z.B. durch Datenverlust, Übermittlung, Veränderungen oder Folgen datenschutzrechtswidriger Handlungen), so haftet TimeVux hierfür nur dann und insoweit, als eine Haftung auch im Falle von Daten, die nicht besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO darstellen, bestanden hätte.

Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die Software zu nutzen, und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor er eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornimmt, seine Daten zu sichern. Wenn ihm eine missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten bekannt wird oder Tatsachen Anlass zu einem solchen Verdacht geben, ist er verpflichtet, TimeVux unverzüglich zu informieren.

 

§ 11 DATENSCHUTZ

TimeVux hält sich strikt an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Für personenbezogene Daten, die der Kunde erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der Kunde verantwortliche Stelle. Soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist, werden die Parteien datenschutzrechtliche Verträge miteinander abschließen. Der Abschluss derartiger Verträge stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar. Verweigert der Kunde den Abschluss solcher gesetzlich erforderlichen Verträge, ist TimeVux berechtigt, alle betroffenen Leistungen einzustellen sowie gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen und nach Ablauf einer angemessenen Frist, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen.

§ 12 RECHTE VON TimeVux BEI PFLICHTVERSTÖSSEN, FREISTELLUNG, SICHERUNG DES PLATTFORMBETRIEB

(1)TimeVux ist, unbeschadet seiner weiteren Rechte, berechtigt, den Kunden-Account des Kunden zu sperren wenn

a.TimeVux gemäß diesen AGB zur außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages berechtigt ist,

b. der Kunde sich mit gemäß diesem Nutzungsvertrag (einschließlich etwaig abonnierten Leistungspaketen) fälligen Zahlungen trotz vorheriger Abmahnung um mehr als 30 (dreißig) Tage in Verzug befindet,

c. der Kunde gegen eine oder mehrere seiner Pflichten aus § 9 Absatz (2), (3) oder § 10 Absatz (3) verstößt oder

d. auf den Kunden-Account durch unberechtigte Dritte zugegriffen wird, ohne dass TimeVux dies zu vertreten hat.

Die Sperrung erfolgt bis den Grund zur Sperrung nicht mehr vorliegt oder dieser Nutzungsvertrag endet. Der Kunde kann aus der Account-Sperrung gemäß diesem Absatz keine Rechte gegen TimeVux ableiten.

(2) Der Kunde hat TimeVuxvon sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß seiner Pflichten aus den §§ 9 und 10 dieser AGB oder seine datenschutzrechtlichen Pflichten oder auf einer sonstigen vertragswidrigen oder rechtswidrigen Verwendung der von TimeVux angebotenen Dienste durch den Kunden oder dessen Mitarbeiten beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Dies schließt die Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung von TimeVux(inkl. Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) mit ein. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein den Freistellungsanspruch begründender Verstoß droht, ist er verpflichtet, TimeVux unverzüglich zu unterrichten.

(3) Der Kunde ist zudem verpflichtet, TimeVux für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche, auch im Hinblick auf eine Freistellung und Verteidigung erforderlich sind.

(4) Über die vorgenannten Ansprüche und Rechte hinausgehende Ansprüche von TimeVux gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.

 

§ 13 SUBUNTERNEHMER, ABTRETUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

(1) TimeVux ist berechtigt, seine Leistungsverpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag auf Dritte zu übertragen oder Subunternehmer einzuschalten und Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte zu übertragen. Gegenüber dem Kunden bleibt TimeVux dabei für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von TimeVux zulässig.

 

§ 14 AUFRECHNUNG

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch TimeVuxanerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von TimeVuxbleibt der Kunde jedoch auch ohne vorstehende Einschränkung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.

 

§ 15 ALLGEMEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

TimeVux haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(1) Eine Haftung von TimeVux besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TimeVux nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).TimeVux haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

(2) Die Beschränkung der Haftung von TimeVux gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3)TimeVux haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

(4)TimeVux haftet darüber hinaus nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet, welche TimeVux nicht zu vertreten hat und die die Nutzung von Funktionen der Internetplattform oder darüber abrufbarer Dienste erschweren oder verhindern.

(5) Soweit die Haftung von TimeVux ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TimeVux.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet TimeVux nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet TimeVux (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet TimeVux auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der TimeVux. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Garantien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Soweit den Kunden ein Mitverschulden durch die Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten oder durch von ihm oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet TimeVux nicht.

 

§ 16 ÄNDERUNG DIESER AGB

TimeVux behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Begründung und unter Beachtung des folgenden Verfahrens zu ändern: Die geänderten AGB werden dem Kunden unter Kenntlichmachung der jeweiligen Änderungen an seine bei der Registrierung angegebene Mailadresse zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang der genannten Mail, gilt seine Zustimmung zu den jeweiligen Änderungen als erteilt. TimeVux wird den Kunden in der Mail, welche die Änderungen enthält, jeweils gesondert auf die Bedeutung der gesetzten Frist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der Frist, ist TimeVux berechtigt, diesen Vertrag ordentlich gemäß den Vorgaben des § 5 dieser AGB zu kündigen.

 

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Vertragssprache ist Deutsch, alle Erklärungen und die Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache. Die Parteien stellen sicher, dass ihre Ansprechpartner jeweils die deutsche Sprache beherrschen.

(2) Auf den Nutzungsvertrag und alle zwischen TimeVux und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien sind, soweit gesetzlich zulässig, die Gerichte am Sitz von TimeVux (derzeit Karlsruhe).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder von zwischen den Parteien getroffenen Verträgen oder Abreden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit der Regelwerke im Übrigen unberührt. Die Parteien werden stattdessen auf die Vereinbarung einer Ersatzregelung, welche der ungültigen oder undurchführbaren in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise deren Wirkungen am nächsten kommt, hinwirken. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich Regelungen als lückenhaft erweisen.